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Hochrangig besetzte Taskforce der EZB zur Vereinfachung – Aufgaben und Zusammensetzung

Die hochrangig besetzte Taskforce zur Vereinfachung war im März 2025 vom EZB-Rat ins Leben gerufen worden. Sie sollte Vorschläge ausarbeiten, wie die europäischen Rahmenwerke für das Aufsichtsrecht, die Bankenaufsicht und das Meldewesen unter Wahrung eines starken europäischen Bankensektors vereinfacht werden können.

Anstoß für die Einrichtung der Taskforce war die weltweite Debatte über die Komplexität des regulatorischen und aufsichtlichen Rahmens für den Finanzsektor. Der zentrale Aufgabenbereich des Gremiums orientierte sich an der Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinfachung.

Vorschläge der Taskforce

Die Vereinfachungsvorschläge sind in dem Bericht zur Vereinfachung der europäischen Rahmenwerke für Regulierung, Aufsicht und Meldewesen nachzulesen, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde.

Die Empfehlungen betreffen die Rahmenwerke für die drei wesentlichen Bereiche Regulierung, Bankenaufsicht und Meldewesen.

In den Vorschlägen wird gefordert, dass die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors bewahrt und die internationale Zusammenarbeit durch Einhaltung globaler Standards fortgeführt werden soll. Zudem sollen die Basel-III-Standards in allen Ländern vollumfänglich, zeitnah und konsequent umgesetzt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Rahmenwerke weiterhin die Erfüllung der aufsichtlichen Vorgaben effektiv unterstützen. Durch Einnahme einer europäischen Perspektive sollen sie eine stärkere Harmonisierung in den Mitgliedstaaten vorantreiben.

Zusammensetzung der Taskforce

Mitglieder waren der frühere EZB-Vizepräsident Luis de Guindos als Vorsitzender, die EZB-Ratsmitglieder aus Deutschland (Joachim Nagel), Estland (Madis Müller), Finnland (Olli Rehn), Frankreich (François Villeroy de Galhau) und Italien (Fabio Panetta) sowie Sharon Donnery, Mitglied des Aufsichtsgremiums.

Wie geht es weiter?

Im Dezember 2025 billigte der EZB-Rat die Vorschläge der Taskforce zur Vereinfachung der EU-Bankenvorschriften. Diese bilden die Grundlage für die Antwort des Eurosystems auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors, die im April 2026 veröffentlicht wurde. Darin wird klar dargelegt, wie den auf breiterer Ebene vorgetragenen Forderungen nach mehr Wettbewerbsfähigkeit für die europäischen Banken mit Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung des Regulierungsrahmens nachgekommen werden kann.

Im Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission im Anschluss an diese Konsultation einen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und den Binnenmarkt im Bankwesen. Die EZB wird sich auch weiterhin aktiv an der Debatte und den legislativen Beratungen beteiligen.