Testverfahren für Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung
Klassifizierung
Zweck
Am 16. September 2010 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten1, dessen Anwendungsbereich in der Zwischenzeit auf die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit sowie die Wiederausgabe von neuen Euro-Banknotenserien ausgeweitet wurde. Gemäß dem Beschluss müssen Euro-Banknoten vor ihrer Wiederausgabe auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss bei Euro-Geldscheinen, die über kundenbediente Automaten oder Geldausgabeautomaten in Umlauf gebracht werden, durch einen Gerätetyp zur Banknotenbearbeitung erfolgen, der den Test durch eine nationale Zentralbank (NZB) des Eurosystems bestanden hat.
Klassifizierung der Geräte
Die zu testenden Banknotenbearbeitungsgeräte können wie folgt klassifiziert werden:
1. Kundenbediente Automaten, darunter:
- Ein- und Auszahlungsautomaten (Cash Recycling Machines – CRMs): Automaten, die Euro-Banknoten annehmen und auf Echtheit sowie Umlauffähigkeit prüfen. Diese Geräte geben Euro-Geldscheine aus, die bei früheren Transaktionen von anderen Kunden eingezahlt wurden.
- Kombinierte Einzahlungsautomaten (Combined Cash-in Machines – CCMs): Automaten, die Euro-Banknoten annehmen und auf Echtheit prüfen. Diese Geräte geben keine Euro-Banknoten aus, die von anderen Kunden bei früherenTransaktionen eingezahlt wurden, sondern nur Geldscheine, mit denen sie gesondert bestückt wurden.
- Einzahlungsautomaten (Cash-In Machines – CIMs): Automaten, die Euro-Banknoten annehmen und auf Echtheit prüfen, aber nicht an Kunden ausgeben.
- Auszahlungsautomaten (Cash-Out Machines – COMs): Sonstige Automaten, die Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit prüfen, bevor sie diese an Kunden ausgeben.
- Münzausgabeautomaten (Coin Dispensing Machines – CDMs): Automaten, die Euro-Banknoten auf Echtheit prüfen, bevor sie Münzen an Kunden ausgeben.
2. Beschäftigtenbediente Automaten, darunter:
- Banknotenbearbeitungsgeräte (Banknote Processing Machines – BPMs): Automaten, die Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit prüfen.
- Banknoten-Echtheitsprüfgeräte (Banknote Authentication Machines – BAMs): Automaten, die Euro-Banknoten nur auf Echtheit prüfen.
- Schalterpersonalbediente Recyclinggeräte (Teller Assistant Recycling Machines – TARMs): Automaten, die von Personen, die mit Bargeld arbeiten, bedient werden. Die Geräte verwahren Euro-Banknoten und erlauben es dem Personal, die Bankkonten von Kunden zu belasten oder Gutschriften vorzunehmen; außerdem prüfen sie Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit.
- Schalterpersonalbediente Geräte (Teller Assistant Machines – TAMs): Automaten, die von Personen, die mit Bargeld arbeiten, bedient werden. Die Geräte verwahren Euro-Banknoten und erlauben es dem Personal, die Bankkonten von Kunden zu belasten oder Gutschriften vorzunehmen; außerdem prüfen sie Euro-Banknoten auf Echtheit.
Voraussetzung für die Teilnahme am Test ist, dass ein Gerätetyp zur Banknotenbearbeitung imstande ist, Euro-Banknoten zu bearbeiten und diese gemäß Anhang IIa und IIb des Beschlusses EZB/2010/14 ohne Einwirkung des Automatenbedieners einstufen und behandeln kann.
Hier nicht abgehandelt: Geräte zur Echtheitsprüfung
Die folgenden Banknotenbearbeitungsgeräte sind durch dieses Testverfahren nicht abgedeckt:
- Geräte zur Echtheitsprüfung, die einzelne Banknoten oder Banknotenbündel bearbeiten und die Banknoten ohne Einwirkung des Automatenbedieners als echt oder verdächtig einstufen, aber nicht automatisch eine physische Trennung von verdächtig erscheinenden und echten Banknoten vornehmen (siehe Verzeichnis getesteter Geräte zur Echtheitsprüfung von Banknoten)
- Geräte zur Echtheitsprüfung, bei denen der Automatenbediener über die Echtheit der Banknote entscheiden muss (d. h. Hilfsmittel zur Verifizierung)
Anmeldung für den Test
Hersteller müssen die Durchführung eines Tests bei ihrer NZB beantragen2 (siehe Liste mit Ansprechpartnern bei den NZBen).
1 ABl. L 267 vom 9.10.2010, S. 1.2 Sollte ein Gerätetyp zur Banknotenbearbeitung aus dem Verzeichnis auf der EZB-Website entfernt werden, weil sein Hersteller den jährlichen Test verweigert hat, so können Bargeldakteure, die den betreffenden Gerätetyp verwenden, sich zwecks Durchführung eines bilateralen Tests an eine NZB wenden.
Testverfahren
Die Testverfahren
Einleitung
Das Eurosystem hat einheitliche Testverfahren für verschiedene Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung festgelegt. Anhand dieser Tests wird festgestellt, ob ein Gerätetyp imstande ist, echte Euro-Banknoten zu erkennen, echte Geldscheine von gefälschten zu trennen (Falschgelderkennungstest) und gegebenenfalls Euro-Banknoten gemäß ihrer Umlauffähigkeit zu sortieren (Umlauffähigkeitserkennungstest). Bei kundenbedienten Automaten wird auch das ordnungsgemäße Funktionieren des Rückverfolgungssystems geprüft (Rückverfolgungssystemtest).
Bei den Tests werden, wie nachfolgend beschrieben, Testsätze mit echten und gefälschten Euro-Banknoten verwendet. Da jederzeit neue Fälschungen auftauchen können, deren Merkmale sich von denen der beim Test verwendeten Euro-Banknoten unterscheiden, wird darauf hingewiesen, dass die auf dieser Website veröffentlichten Testergebnisse lediglich Aufschluss darüber geben, ob das entsprechende Banknotenbearbeitungsgerät in der Lage war, die am Testtag im Testsatz enthaltenen Fälschungen zu erkennen.
Daher fordert das Eurosystem die Gerätehersteller eindringlich auf, die Entwicklungen im Bereich Banknotenfälschung zu verfolgen und ihre Geräte regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen, um sicherzustellen, dass auch neue Fälschungen zuverlässig aufgespürt werden können. Neben den Erstprüfungen, bei denen getestet wird, ob die jeweiligen Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung dazu imstande sind, Euro-Banknoten, wie in Beschluss EZB/2010/14 vorgesehen, einzustufen und zu behandeln (Verifizierungstests), sehen die einheitlichen Testverfahren regelmäßige jährliche Tests der verschiedenen Gerätetypen sowie zusätzliche Ad-hoc-Wiederholungstests (erneute Tests) auf Anfrage vor. Außerdem ist gemäß den einheitlichen Testverfahren bei jeder Aktualisierung eines Gerätetyps, die sich auf dessen Kernfunktionen auswirkt, ein erneuter Test fällig. Alle Tests folgen den gleichen Verfahren und werden in Zusammenarbeit mit den Geräteherstellern durchgeführt. Auf dieser Website sind nur jene Gerätetypen aufgeführt, die den Test bestanden haben.
Der erfolgreiche Test eines Banknotenbearbeitungsgeräts kann dazu führen, dass ein oder mehrere Geräte des gleichen Typs zusätzlich in das Verzeichnis aufgenommen werden (zusätzliche Geräte). Diese Geräte haben dann zwar keinen Test einer NZB des Eurosystems durchlaufen, werden aber auf Grundlage einer schriftlichen Garantie des Herstellers, dass die Hard- und Software und somit die Kernfunktionen (wie in Beschluss EZB/2010/14 festgelegt) mit denen des getesteten Geräts identisch sind, ebenfalls auf der Website aufgeführt. Diese zusätzlichen Geräte werden zusammen mit dem getesteten Gerätetyp zur Banknotenbearbeitung aufgelistet.
Falschgelderkennungstest
Dieser Test wird mit einem standardisierten Testsatz durchgeführt. Dieser beinhaltet echte Euro-Banknoten, repräsentative Banknoten-Fälschungen, die im Bargeldumlauf entdeckt wurden, sowie vom Eurosystem angefertigte Reproduktionen, die bestimmte Merkmale von Euro-Geldscheinen imitieren.
Zudem können einzelne NZBen Fälschungen verwenden, die in ihrem Land gehäuft vorkommen, um aktuelle Entwicklungen im Bereich Banknotenfälschungen widerzuspiegeln. Durch die einheitlichen Testverfahren und die regelmäßige Aktualisierung des Testsatzes wird sichergestellt, dass die Verwendung von jüngst entdeckten lokalen Fälschungen nicht zu unterschiedlichen nationalen Testsstandards führt.
Bei den Tests mit gefälschten und echten Euro-Banknoten werden alle Stückelungen, Serien, Eingabe-Ausrichtungen und weiteren Optionen des jeweiligen Gerätetyps berücksichtigt.
Der Test eines Banknotenbearbeitungsgeräts gilt als bestanden, wenn a) keine der Fälschungen oder der vom Eurosystem angefertigten Reproduktionen als echte Euro-Banknote identifiziert wurde (Kategorie 4a oder 4b der Anhänge IIa oder IIb des Beschlusses EZB/2010/14), b) mindestens 90 % der getesteten Euro-Banknoten als umlauffähig eingestuft wurden und c) alle Euro-Banknoten jener Stückelungen und/oder Serien, die der jeweilige Gerätetyp nicht bearbeiten kann, sowie alle Euro-Banknoten, die in nicht möglicher Ausrichtung zugeführt wurden, zurückgewiesen wurden. Außerdem gilt bei kundenbedienten Geräten der Test als bestanden, wenn höchstens 1 % der Euro-Banknoten als unechte Euro-Banknoten eingestuft wurden (Kategorien 4a oder 4b); bei kundenbedienten Automaten mit Rückverfolgungssystem gilt der Test als bestanden, wenn mindestens 90 % der Fälschungen den Kategorien 2 oder 3 (Tabelle 1) des Anhangs IIa des Beschlusses EZB/2010/14 zugeordnet wurden.
Das Eurosystem aktualisiert dieTestsätze etwa alle zwei Monate, damit diese stets unlängst im Umlauf entdeckte Fälschungen enthalten.
Test zur Erkennung der Umlauffähigkeit
Diese Prüfung wird mit einem Testsatz echter Euro-Banknoten durchgeführt, deren Defekte jenen ähneln, die beim täglichen Gebrauch entstehen. Die Geldscheine werden dem Banknotenbearbeitungsgerät in allen zulässigen Ausrichtungen zugeführt. Der Test gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 5 % der nicht umlauffähigen Euro-Banknoten in die Kategorie 4a der Anhänge IIa oder IIb des Beschlusses EZB/2010/14 eingestuft werden.
Test des Rückverfolgungssystems
Dieser Test wird nur bei kundenbedienten Geräten durchgeführt. Er gilt als bestanden, wenn das Banknotenbearbeitungsgerät bei allen Euro-Banknoten, die in die Kategorien 2 und 3 (Tabelle 1) des Anhangs IIa des Beschlusses EZB/2010/14 eingestuft wurden, Daten zum Kontoinhaber gespeichert und alle diese Euro-Banknoten verlässlich den Daten des jeweiligen Kontoinhabers zugeordnet hat.
Veröffentlichung der Testergebnisse von Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung
Es werden nur jene Gerätetypen aufgeführt, die den von einer NZB durchgeführten Test bestanden haben.Verzeichnis getesteter Geräte zur Banknotenbearbeitung