JAHRESABSCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) FÜRDAS GESCHÄFTSJAHR 2002
Der EZB-Rat hat heute den geprüften Jahresabschluss der EZB für das Geschäftsjahr 2002 festgestellt.
Die EZB erzielte im Jahr 2002 einen Jahresüberschuss von 1 220 Mio nach Zinszahlungen an die nationalen Zentralbanken (NZBen) in Höhe von 1 141 Mio im Zusammenhang mit den auf die EZB übertragenen Währungsreserven.
Die Erträge aus der normalen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven sowie ihres Eigenkapitals (4,1 Mrd ) und seit Beginn des Jahres 2002 dem Zinsertrag der EZB aus ihrem Anteil von 8 % am Gesamtwert des Euro- Banknotenumlaufs (EZB-Seigniorage). Insgesamt weist die EZB ein Nettozinsergebnis von 995 Mio aus, verglichen mit 771 Mio im Jahr 2001. Abzüglich des EZB-Seigniorage-Anteils (727 Mio ) verringerte sich das Nettozinsergebnis damit auf 268 Mio . Der Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sowohl die US-Dollar-Zinssätze als auch die Euro- Zinssätze im Berichtsjahr sanken.
Der Sachaufwand der EZB für Gehälter und damit zusammenhängende Kosten, für Gebäudemieten und für Lieferungen und Leistungen belief sich auf 372 Mio . Davon entfielen 118 Mio auf den EZB-Beitrag zur Errichtung einer strategischen Eurosystem-Banknotenreserve. Damit liegt der Sachaufwand über dem Vergleichswert des Vorjahres (im Jahr 2001 machte er 283 Mio aus, wobei vor allem die Euro-2002-Informationskampagne stark ins Gewicht fiel). Die Abschreibungen auf Sachanlagen schlugen im Jahr 2002 mit 18 Mio zu Buche. Der Personalstand der EZB betrug zum Bilanzstichtag 1 105 Mitarbeiter (darunter 79 Mitarbeiter in Führungspositionen), gegenüber 1 043 Ende 2001.
In Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des Eurosystems werden nicht realisierte Wechselkursgewinne sowie Bewertungsgewinne der EZB aus der Marktbewertung ihrer Devisen- und Goldbestände nicht erfolgswirksam verbucht, sondern direkt in der Bilanz unter dem entsprechenden Ausgleichsposten aus Neubewertung verbucht. Zum Bilanzstichtag betrugen die Ausgleichsposten aus Neubewertung rund 4 Mrd , verglichen mit rund 9 Mrd Ende 2001. Der Rückgang ist in erster Linie auf die Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro im zweiten Halbjahr 2002 zurückzuführen.
Laut heutigem Beschluss des EZB-Rats wird der Jahresüberschuss von 1 220 Mio wie folgt verwendet:
2002 | 2001 | |
Zuweisung an die Allgemeine Reserve | 0 | 364 Mio |
Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf (am 3. Januar 2003 an die NZBen verteilt) | 606 Mio | 0 |
Ausschüttung an die NZBen | 614 Mio | 1.458 Mio |
Insgesamt | 1.220 Mio | 1.822 Mio |
Der Jahresabschluss ist auch Bestandteil des Jahresberichts 2002 der EZB, der am 29. April 2003 veröffentlicht wird.
Redaktionelle Erläuterungen
- Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem, und somit auch für die EZB, gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 ESZB-Satzung festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze, wie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht([1]). Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungspraktiken, sind jedoch auf zentralbankspezifische Erfordernisse zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände von Zentralbanken und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips ist insbesondere die unterschiedliche Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und nicht realisierten Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von nicht realisierten Verlusten aus einer Aktivposition mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Aktivpositionen. Während die NZBen im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems zwecks Erfassung im konsolidierten Wochenausweis des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden sind, ist die Beachtung dieser Grundsätze für die Aufstellung ihrer eigenen Jahresabschlüsse nicht zwingend, außer das nationale Recht schreibt dies vor. In der Praxis wenden alle NZBen bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
- Verzinsung der auf die EZB übertragenen Währungsreserven: Es liegt in der Kompetenz des EZB-Rats, die Denominierung und die Verzinsung der Forderungen zu bestimmen, die die NZBen aus der Übertragung der Währungsreserven gegenüber der EZB haben. Gemäß Artikel 30.3 ESZB-Satzung hat der EZB-Rat festgelegt, dass diese Forderungen auf Euro lauten sollen und dass sie auf täglicher Basis zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz des Eurosystems (dem Zinssatz für Repo-Geschäfte mit zweiwöchiger Laufzeit) verzinst werden sollen allerdings reduziert um einen Abschlag, um die Unverzinslichkeit der Goldbestände zu berücksichtigen. Im Jahr 2002 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen rund 1 141 Mio aus.
- Gewinnverwendung: Gemäß Artikel 33.1 ESZB-Satzung können pro Jahr bis zu 20 % des Jahresüberschusses der Allgemeinen Reserve bis zu einer Obergrenze von 100 % des EZB-Kapitals zugeführt werden. Der verbleibende Jahresüberschuss ist an die Anteilseigner der EZB entsprechend ihren eingezahlten Anteilen auszuschütten. Laut Beschluss des EZB-Rats wird vom Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2002 keine Zuweisung an die Allgemeine Reserve vorgenommen.
- Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf: Die Einkünfte der EZB aus ihrem Anteil am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs (EZB- Seigniorage) sind im gleichen Geschäftsjahr, in dem die Erträge anfallen, in Form separater Gewinnauszahlungen an die NZBen im Verhältnis zu deren Anteilen am Kapitalzeichnungsschlüssel zu verteilen([2]). Diese Gewinnvorauszahlungen können auf Beschluss des EZB-Rats gekürzt werden, und zwar um den Aufwand der EZB für die Ausgabe und Bearbeitung von Euro-Banknoten bzw. wenn der Jahresüberschuss der EZB insgesamt unter ihren Seigniorage-Einkünften liegt. Für das Jahr 2002 erfolgte am zweiten Geschäftstag des Jahres 2003 eine reduzierte Gewinnvorauszahlung in Höhe von 606 Mio . Durch die Herabsetzung auf 606 Mio wurde der Aufwand der EZB aus der Errichtung einer strategischen Eurosystem-Banknotenreserve entsprechend berücksichtigt. Ab dem Jahr 2003 wird die EZB in der Regel jeweils nach Quartalsende Gewinnvorauszahlungen tätigen.
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[1] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2002/11 ABl. L 58 vom 3.3.2003). Dieser Beschluss trat am 1. Januar 2003 in Kraft, wurde aber bereits für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB für das Geschäftsjahr 2002 angewendet. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechnungslegungspraxis können als unwesentlich angesehen werden.
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[2] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die Nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EZB/2002/9 ABl. L 323 vom 28.11.2002).
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