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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Dezember 2025

19. Dezember 2025

Externe Kommunikation

Vereinfachung der EU-Bankenvorschriften

Am 11. Dezember 2025 veröffentlichte die EZB drei Dokumente bezüglich der Vereinfachung der Bankenvorschriften in der EU: zum einen Empfehlungen zur Vereinfachung des Aufsichtsrechts, der Bankaufsicht und des Meldewesens in Europa. Diese wurden von einer eigens hierfür vom EZB-Rat eingesetzten, hochrangig besetzten Taskforce ausgearbeitet. Nachdem der EZB-Rat sie gebilligt hat, werden die Empfehlungen im nächsten Schritt der Europäischen Kommission vorgelegt. Weiterhin veröffentlichte die EZB einen Bericht der bei ihr angesiedelten Bankenaufsicht. Der Bericht behandelt die laufende Agenda zur Stärkung der Wirksamkeit, Effizienz und Risikoorientierung der europäischen Bankenaufsicht im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften. Die im Bericht beschriebenen Initiativen ergänzen die Empfehlungen der oben genannten Taskforce und können davon unabhängig vollständig umgesetzt werden. Komplettiert wird das auf der EZB-Website abrufbare Paket durch einen weiteren Bericht, der aus der Feder des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken stammt. Außerdem wurde eine Pressemitteilung zu diesem Thema veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Aktualisierung des rechtlichen Rahmens für die Fortsetzung der explorativen Arbeit des Eurosystems zur Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld auf Basis von Distributed-Ledger-Technologie (DLT)

Am 20. November 2025 billigte der EZB-Rat eine Aktualisierung des rechtlichen Rahmens für die Fortsetzung der explorativen Arbeit des Eurosystems zur DLT-basierten Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld bis zum dritten Quartal 2026. Dann wird das Eurosystem erstmals eine Verbindung zwischen DLT-Plattformen und TARGET-Diensten zur Abwicklung dieser Transaktionen herstellen. Der rechtliche Rahmen umfasst a) ein aktualisiertes internes Memorandum of Unterstanding des Eurosystems und b) eine zielgerichtete Ausnahme von ausgewählten Zugangskriterien für TARGET2-Securities (T2S), die in der T2S-Rahmenvereinbarung enthalten sind. Die Ausnahme ist auf die Dauer der explorativen Arbeit begrenzt, die bis zum dritten Quartal 2026 laufen dürfte. Anlass für die Aktualisierung war, dass der EZB-Rat am 23. Juni 2025 einen Plan genehmigte, der künftig die Abwicklung DLT-basierter Transaktionen in Zentralbankgeld ermöglichen wird, und zwar mithilfe eines zweigleisigen Ansatzes: Da wäre zum einen die Pontes- und zum anderen die Appia-Initiative. Mit Pontes soll dem Markt eine kurzfristige Lösung bereitgestellt werden, voraussichtlich im dritten Quartal 2026. Appia hingegen konzentriert sich auf einen langfristigen Ansatz.

Aktualisierte Rechtsdokumentation zum ECMS (Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems)

Am 21. November 2025 genehmigte der EZB-Rat eine Aktualisierung der eurosysteminternen Level 2/Level 3-Vereinbarung für das ECMS-Projekt. Grund für die Aktualisierung war der verzögerte Beginn der Betriebsphase des ECMS-Systems, das am 16. Juni 2025 eingeführt wurde.

Aufnahme der Bulgarischen Nationalbank in Vereinbarungen zur Marktinfrastruktur

Am 4. Dezember 2025 genehmigte der EZB-Rat Änderungen an Vereinbarungen zu Marktinfrastrukturen, die in Anbetracht des Beitritts Bulgariens zum Euroraum am 1. Januar 2026 vorgenommen wurden. Dank dieser Änderungen kann die Bulgarische Nationalbank Vertragspartei dieser internen Vereinbarungen des Eurosystems werden, die den rechtlichen Rahmen für TARGET-Dienste bilden.

Zulassungskriterien für das Pontes-Projekt und dessen Pilotphase

Am 4. Dezember 2025 genehmigte der EZB-Rat die Anwendungsfälle und die Zulassungskriterien für Teilnehmer, DLT-Betreiber und Vermögenswerte im Kontext des Pontes-Projekts und dessen Pilotphase. Die ersten Pontes-Dienste dürften Ende des dritten Quartals 2026 verfügbar sein. Zu den jeweiligen Startterminen erfolgt die Veröffentlichung des Handlungs- und des rechtlichen Rahmens für Pontes und dessen Pilotphase. Diese Rahmen schreiben auch die Zulassungskriterien fest.

Gemeinsamer Bericht von EBA und EZB über Betrug im Zahlungsverkehr im Jahr 2025

Am 11. Dezember 2025 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des zweiten gemeinsamen Berichts der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der EZB über Betrug im Zahlungsverkehr. Der Bericht gibt einen umfassen Überblick zu den diesbezüglichen Daten, die die EBA und EZB entsprechend der für sie geltenden Rahmen erhoben haben – als Überwachungsinstanz für Zahlungssysteme, -instrumente, -verfahren und -mechanismen bzw. als Aufsichtsbehörde für Anbieter von Zahlungsdiensten. Beide Instanzen überwachen anhand einschlägiger Daten die Entwicklung betrügerischer Zahlungsaktivitäten und veröffentlichen ihre Erkenntnisse jährlich in einem Bericht. Der Bericht erscheint anstelle des Berichts des Eurosystems über Kartenbetrug und bietet eine breitere und detailliertere Sicht auf Betrugsaktivitäten bei den diversen Zahlungsinstrumenten. Der gemeinsame Bericht von EBA und EZB sowie eine Pressemitteilung sind auf den Websites der beiden Institutionen abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei den Mitarbeitern der Central Bank of Cyprus

Am 25. November 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/38 auf Ersuchen der zyprischen Notenbank.

Stellungnahmen der EZB zum Eigentum an den Goldreserven der Banca d’Italia

Am 2. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/39 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministers. Aufgrund einer Überarbeitung der Bestimmung über das Eigentum an den Goldreserven der italienischen Zentralbank im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 wurde die EZB erneut konsultiert. Am 8. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/40 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Besteuerung von Finanzinstituten

Am 12. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/41 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Digitalisierung und Modernisierung des Finanzsektors

Am 16. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/42, um die ihn die Banco de España im Namen des spanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Unternehmen ersucht hatte.

Stellungnahme der EZB zu bestimmten Regelungen im Zusammenhang mit der Interaktion zwischen nationalem Recht und dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie sektorspezifischen Bankenvorschriften

Am 18. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/43 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zum Anzeige- und Bewertungsverfahren für gruppeninterne Verschmelzungen

Am 18. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/44 auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Corporate Governance

Änderungen des rechtlichen Rahmens im Zusammenhang mit dem Beitritt der Bulgarischen Nationalbank zum Eurosystem

Am 4. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2025/39 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten. So soll dem Statuswechsel der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) von einer Zentralbank außerhalb des Euroraums zu einer Zentralbank des Euroraums zum 1. Januar 2026 Rechnung getragen werden. An diesem Tag wird die Ausnahmeregelung für Bulgarien aufgehoben. Aus demselben Grund wird der EZB-Rat ersucht, im Dezember 2025 erstens einen Beschluss über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Bulgarische Nationalbank zu verabschieden und zweitens ein Abkommen zwischen der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) und der Europäischen Zentralbank über die Forderung zu billigen, die die Europäische Zentralbank der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) gemäß Artikel 30.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank gutschreibt.

Am 16. Dezember 2025 billigte der Erweiterte Rat eine geänderte Fassung des Abkommens zur Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II. Dies erfolgte ebenfalls im Hinblick auf die Aufhebung der für Bulgarien geltenden Ausnahmeregelung zum 1. Januar 2026.

Die Verabschiedung bzw. Billigung dieser Rechtsakte ist ein Standardverfahren, wenn die nationale Zentralbank eines EU-Mitgliedstaats, der den Euro einführt, Teil des Eurosystems wird. Durch den Beitritt der Bulgarischen Nationalbank zum Eurosystem und ihrer Mitwirkung an dessen Beschlussfassung wird ferner eine Aktualisierung des Kalenders für die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat fällig. Der aktualisierte Kalender ist ab dem 1. Januar 2026 auf der Website der EZB abrufbar.

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Eesti Pank

Am 12. Dezember 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/41 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Eesti Pank. Die Empfehlung wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Vorschlag zur Mandatsverlängerung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums

Am 17. Dezember 2025 schlug der EZB-Rat vor, die Amtszeit von EZB-Direktoriumsmitglied Frank Elderson als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB zu verlängern. Gemäß der EZB-Geschäftsordnung kann die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden verlängert werden, jedoch nicht über das Ende der achtjährigen Amtszeit der betreffenden Person als Mitglied des Direktoriums der EZB hinaus. Das Mandat von Frank Elderson läuft bis zum 14. Dezember 2028. Nähere Informationen hierzu finden sich in einer Pressemitteilung auf der EZB-Website.

Ernennung des Vorsitzenden des Ausschusses für Controlling (COMCO) und der NZB-Co-Vorsitzenden des Ausschusses für Organisationsentwicklung (ODC)

Am 17. Dezember 2025 ernannte der EZB-Rat Sergio Nicoletti Altimari, Vizepräsident und Mitglied des Direktoriums der Banca d’Italia, zum Vorsitzenden des COMCO. Er übernimmt das Amt von Olaf Sleijpen, dem Präsidenten der Nederlandsche Bank, dessen Mandat als COMCO-Vorsitzender Ende 2025 ausläuft. Der EZB-Rat ernannte zudem Elisa Newby, Leiterin des Generalsekretariats der Suomen Pankki – Finlands Bank, zur NZB-Co-Vorsitzenden des ODC. Sie tritt die Nachfolge von Michael Peschel an, der zum Jahresende aus dem Dienst der Deutschen Bundesbank scheidet. Beide Ernennungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2028. Damit fallen sie mit der Amtszeit der anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB zusammen, die kürzlich für den Dreijahreszeitraum von Januar 2026 bis Dezember 2028 wiederernannt wurden.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Kooperationsprogramm des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zur Stärkung der Fähigkeiten der Zentralbanken in den westlichen Balkanstaaten

Am 27. November 2025 billigte der EZB-Rat die Programmdokumentation für die dritte Phase des Kooperationsprogramms zwischen dem ESZB und den westlichen Balkanstaaten. Koordiniert wird das Programm von der Deutschen Bundesbank, die Finanzierung für den Zeitraum 2021-2027 stellt die Europäische Kommission gemäß ihrem Programmplanungsrahmen für das Instrument für Heranführungshilfe III (IPA III). 21 nationale Zentralbanken des ESZB sind an diesem Programm beteiligt, das folgenden Zentralbanken zugutekommt: der Zentralbank von Albanien, der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina, der Nationalbank der Republik Nordmazedonien, der Zentralbank von Montenegro, der Nationalbank von Serbien und der Zentralbank der Republik Kosovo*. Im Falle Bosnien und Herzegowinas werden auch die zwei Aufsichtsbehörden (Bankenaufsichtsbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina, Bankenaufsichtsbehörde der Republika Srpska) einbezogen. Die dritte Phase des Programms wird ab 2026 über einen Zeitraum von drei Jahren umgesetzt.

* Diese Bezeichnung wird unbeschadet der Standpunkte zum Status des Kosovo verwendet und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

Kooperationsprogramm des ESZB mit afrikanischen Zentralbanken zur Stärkung der Finanzstabilität, Widerstandsfähigkeit und Governance

Am 3. Dezember 2025 billigte der EZB-Rat die Programmdokumentation für eine zweijährige Verlängerung des Kooperationsprogramms des ESZB mit afrikanischen Zentralbanken zur Stärkung der Finanzstabilität, Widerstandsfähigkeit und Governance. An diesem Programm, das von der Deutschen Bundesbank koordiniert und von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit finanziert wird, beteiligen sich neun nationale Zentralbanken des ESZB. Das Programm wird zwölf Zentralbanken zugutekommen, die für insgesamt 24 Länder zuständig sind: der Nationalbank von Angola, der Zentralbank Westafrikanischer Staaten (BCEAO), der Bank Zentralafrikanischer Staaten (BEAC), der Zentralbank von Ägypten, der Bank von Ghana, der Zentralbank von Kenia, der Bank Al-Maghrib (Zentralbank von Marokko), der Bank von Mosambik, der Bank von Namibia, der South African Reserve Bank, der Bank von Tansania und der Bank von Tunesien.

EZB-Bankenaufsicht

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Anwendung von Offenlegungspflichten im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG)

Am 20. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, FAQs zur Anwendung von ESG-Offenlegungspflichten zu veröffentlichen. Zuvor hatte die EBA eine Stellungnahme in Form eines No-Action-Letters (Garantie der Verfahrensaussetzung) veröffentlicht (siehe EBA/Op/2025/11). Die FAQs gehen auf Fragen ein, die beaufsichtigte Institute und nationale zuständige Behörden zum Standpunkt der EZB zum No-Action-Letter der EBA in puncto ESG-Offenlegungspflichten nach Säule 3 geäußert hatten. Es wird klargestellt, dass die EZB den Empfehlungen der EBA folgen wird. Die FAQs sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung des SSM-Leitfadens zur Umsetzung des TIBER-EU-Rahmenwerks

Am 20. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den SSM-Leitfaden zur Umsetzung des TIBER-EU-Rahmenwerks zu veröffentlichen. Mit dem Leitfaden wird das Europäische Rahmenwerk für Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming (TIBER-EU) verabschiedet und umgesetzt. TIBER-EU sieht bedrohungsorientierte Penetrationstests vor, die bedeutende Institute gemäß der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung) durchführen müssen. Der Umsetzungsleitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Aufsichtliches Prüfungsprogramm zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle für das Jahr 2026

Am 21. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das für 2026 erstellte aufsichtliche Prüfungsprogramm für Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle bei bedeutenden Instituten im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht zu genehmigen. Das aufsichtliche Prüfungsprogramm zu Vor-Ort-Prüfungen beruht auf den Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2026-2028, die im November 2025 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht wurden.

Prüfung der Aktivaqualität der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien

Am 25. November 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse der Prüfung der Aktivaqualität der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien zu veröffentlichen. Die Ergebnisse und eine Pressemitteilung zu diesem Thema sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung der EZB-Leitlinie über notleidende Risikopositionen von weniger bedeutenden Instituten

Am 10. Dezember 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Leitlinie EZB/2025/40 zum aufsichtlichen Ansatz nationaler zuständiger Behörden für die Deckung notleidender Risikopositionen durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen zu verabschieden. Zuvor wurde eine öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf durchgeführt. Die Leitlinie, eine Pressemitteilung und eine Feedback-Erklärung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Die Feedback-Erklärung wurde als Reaktion auf die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare erstellt.

Stresstest zu geopolitischen Risiken

Am 12. Dezember 2025 kündigte die EZB an, dass sie 110 direkt von ihr beaufsichtigte Banken im kommenden Jahr einem inversen Stresstest zu geopolitischen Risiken unterziehen wird. Der inverse Stresstest wird den Stresstest 2025 der EBA ergänzen. Bei diesem wurde für alle Banken ein einheitliches Szenario unterstellt, das zu unterschiedlichen Kapitalverlusten führte. Im Rahmen des thematischen Stresstests 2026 sollen die Banken beurteilen, wie sich geopolitische Risiken auf ihr jeweiliges Geschäftsmodell auswirken könnten. Nähere Informationen hierzu finden sich in einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

Aktualisierter EZB-Leitfaden zur Meldung der Übertragung eines signifikanten Risikos und der außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungen

Am 15. Dezember 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen aktualisierten EZB-Leitfaden zu veröffentlichen, der sich an bedeutende Institute richtet und darlegt, wie bei der Meldung der Übertragung eines signifikanten Risikos und der außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungen vorzugehen ist. Der Leitfaden erörtert das Meldeverfahren, das bedeutenden Instituten, die als Originatoren von Verbriefungen fungieren, im Hinblick auf die Anerkennung der Übertragung eines signifikanten Risikos für eine bestimmte Verbriefung empfohlen wird. Der Leitfaden und eine diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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